Das Sängerheim des MGV Eintracht wurde in Eigenregie gebaut und verfügt über eine gut bestückte Getränketheke.
Die Räumlichkeiten bieten Platz für ca. 70 Personen und können für Sitzungen, Versammlungen und Vorträge genutzt werden und stehen auch für private Feierlichkeiten unserer Chormitglieder und uns bekannten Personen zur Verfügung.
Beerdigungskaffees können wir nicht mehr ausrichten.
Bitte beachten Sie, dass bei uns KEINE Jugendpartys gefeiert werden können (18.Geburtstage
usw.). Auch für Silvesterfeiern steht das Sängerheim nicht zur Verfügung.
Ausnahmen sind nur für Vereinsmitglieder möglich.
Hinweis: Wir haben kein WLAN im Sängerheim.
Der Mietpreis für private Veranstaltungen beträgt 200,—€ inkl. Küchennutzung und Endreinigung.
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.
Ansprechpartner für die Nutzung des Sängerheims sind:
Meike Ries, Telefon 0176/34489187
Tanja Sperling, Telefon 0176/41104253
Adresse des Sängerheims:
Ludwigstrasse 13, 67577 Alsheim
Als Ansprechpartner für Vermietungen stehen Ihnen Frau Meike Ries, Telefon 0176/34489187 und Frau Tanja Sperling, Telefon 0176/41104253 zur Verfügung.
Vorsitzender des MGV ist Herr Thomas Sperling, Telefon 06249/8067732.
Das Sängerheim bietet Platz für ca.70 Personen, Getränke dürfen mitgebracht werden oder können vom Verein bezogen werden (zu humanen Preisen)
Die Nutzungsgebühr beträgt 200,00 Euro und beinhaltet nur die Raumnutzung (großer Raum, Toiletten, Küche). Für Endreinigung ist der Mieter selbst verantwortlich. Weiterhin wird kein Thekenpersonal oder Küchenpersonal gestellt.
Eine Miete ist jederzeit möglich, solange die Räumlichkeiten nicht anderweitig genutzt werden.
Spätestens am Tag nach der Veranstaltung ist der Raum dem Verein wieder zur Verfügung zu stellen.
Mitzubringen sind: Tischdecken und Dekorationsmaterial. Denken Sie bitte an ausreichend Plastikbehälter für Essensreste. Wenn Kaffee und Kuchen angeboten werden, sind Kaffee und Milch vom Mieter zu besorgen. Wenn der Verein Kaffee und Milch zur Verfügung stellt, sind die Kosten vom Mieter zu übernehmen.
Der Verein stellt Müllbeutel, Geschirrhandtücher, Gläser, Besteck und Geschirr sowie sonstige Verbrauchsmittel (Reiniger, Einmalhandtücher, Spülmittel). Müll kann in der vereinseigenen Tonne entsorgt werden.
Denken Sie an geeignete Behälter für übrig gebliebenes Essen.
Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Abrechnung über die Nutzungsgebühr und eventuell verzehrte Getränke. Die gesamten Kosten sind nach Erhalt der Rechnung fällig und auf das Konto des MGV Eintracht 1847 e.V. Alsheim binnen 14 Tagen zu überweisen. Die Bankverbindung ist der Rechnung zu entnehmen. Bitte den Namen des Mieters und das Datum der Nutzung im Verwendungszweck angeben. Die gebührenpflichtige Nutzungsdauer endet erst nach Absprache. Das Sängerheim ist spätestens am nächsten Tag um 12.00 Uhr aufgeräumt und besenrein zu übergeben. Abweichungen sind nach Absprache natürlich möglich. Für die Nutzung der Räumlichkeiten gelten die Bestimmungen dieses Vertrages.
Der MGV Eintracht 1847 Alsheim e.V. behält sich vor, bei grobem Verstoß gegen die gesetzlichen Ruhezeiten oder sonstigem fahrlässigem Verhalten, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und die Veranstaltung ggf. aufzulösen. Damit wird gleichzeitig ein Hausverbot erteilt.
Ergänzend wird an folgendes erinnert:
Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet, bitte rauchen Sie nur vor dem Eingang, dort steht ein Gefäß für Zigarettenkippen bereit.
Bitte bedenken Sie die gesetzliche Nachtruhe und vermeiden Sie Lärmbelästigung nach 22.00 Uhr.
Parken ist für Sie und Gäste nur auf dem großen Platz erlaubt, auf den gepflasterten Flächen ist das Parken untersagt (Feuerwehrausfahrt)
Geschirr oder andere Einrichtungsgegenstände, die beschädigt oder zerbrochen wurden, sind zu ersetzen. Die Kosten hierfür richten sich nach Art des Gegenstandes und werden individuell besprochen.
Für weitere Fragen stehen o.g. Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
MGV Eintracht 1847 Alsheim e.V.